Basis unserer Arbeit - Schulverordnung

Auszug aus der Schulverordnung Münsingen, Artikel 9
1 Die Elternvertretungen aller Kindergärten und Schulklassen bilden zusammen den Elternrat.
2 Der Elternrat konstituiert sich selbst.
3 Eine Vertretung des Vorstandes des Elternrates wird einmal jährlich für die Strategiesitzung der Bildungskommission beigezogen.
4 Er erstellt für sich eine Geschäftsordnung und legt die Aufgaben des Ratsbüros fest. Dem Ratsbüro gehören das Präsidium und das Sekretariat an.
5 Um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, stehen dem Ratsbüro auf Anfrage Räumlichkeiten in der Schule und die Infrastruktur der Abteilung Bildung und Kultur zur Verfügung.
6 Die Beschlüsse des Elternrats sind in einem Protokoll festzuhalten, den Schulleitungen und dem Schulkommissionspräsidium zu übermitteln und in der Abteilung Bildung und Kultur zu archivieren.
7 Der Elternrat bespricht allgemeine Schul- und Erziehungsfragen. Er koordiniert seine Anliegen mit der Abteilungsleitung Bildung und Kultur.
8 Wünsche und Anregungen des Elternrats können durch die Vertretung des Elternrates sowohl der Bildungskommission als auch der GL VSM vorgelegt werden.
9 Der Elternrat erstellt ein Budget zuhanden der Abteilung Bildung und Kultur.
Die vollständige Schulverordnung finden sie hier