Basis unserer Arbeit - Schulverordnung
Auszug aus der Schulverordnung Münsingen (01.01.2020)
Elternvertretung, Artikel 8
1 Die Eltern jeder Kindergarten- und Schulklasse bestimmen aus ihrer Mitte eine Mutter oder einen Vater als Elternvertretung.
2 Die Klassenlehrpersonen organisieren diese Wahl in Absprache mit dem Elternrat jeweils im ersten Quartal des Schuljahres.
3 Die Elternvertretung kann jährlich wiedergewählt werden. Es besteht keine Amtszeitbeschränkung.
Elternrat, Artikel 9
1 Die Elternvertretungen aller Kindergärten und Schulklassen bilden zusammen den Elternrat.
2 Der Elternrat konstituiert sich selbst.
3 Eine Vertretung des Vorstandes des Elternrates wird einmal jährlich für die Strategiesitzung der Bildungskommission beigezogen.
4 Er erstellt für sich eine Geschäftsordnung und legt die Aufgaben des Ratsbüros fest. Dem Ratsbüro gehören das Präsidium und das Sekretariat an.
5 Um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, stehen dem Ratsbüro auf Anfrage Räumlichkeiten in der Schule und die Infrastruktur der Abteilung Bildung und Kultur zur Verfügung.
6 Die Beschlüsse des Elternrats sind in einem Protokoll festzuhalten, den Schulleitungen und dem Schulkommissionspräsidium zu übermitteln und in der Abteilung Bildung und Kultur zu archivieren.
7 Der Elternrat bespricht allgemeine Schul- und Erziehungsfragen. Er koordiniert seine Anliegen mit der Abteilungsleitung Bildung und Kultur.
8 Wünsche und Anregungen des Elternrats können durch die Vertretung des Elternrates sowohl der Bildungskommission als auch der GL VSM vorgelegt werden.
9 Der Elternrat erstellt ein Budget zuhanden der Abteilung Bildung und Kultur.
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Die vollständige Schulverordnung finden Sie hier