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Basis unserer Arbeit - Schulverordnung

Auszug aus der Schulverordnung Münsingen (01.01.2020)

Elternvertretung, Artikel 8

1 Die Eltern jeder Kindergarten- und Schulklasse bestimmen aus ihrer Mitte eine Mutter oder einen Vater als Elternvertretung. 

2 Die Klassenlehrpersonen organisieren diese Wahl in Absprache mit dem Elternrat jeweils im ersten Quartal des Schuljahres. 

3 Die Elternvertretung kann jährlich wiedergewählt werden. Es besteht keine Amtszeitbeschränkung.

 

Elternrat, Artikel 9

1 Die Elternvertretungen aller Kindergärten und Schulklassen bilden zusammen den Elternrat.

2 Der Elternrat konstituiert sich selbst.

3 Eine Vertretung des Vorstandes des Elternrates wird einmal jährlich für die Strategiesitzung der Bildungskommission beigezogen.

4 Er erstellt für sich eine Geschäftsordnung und legt die Aufgaben des Ratsbüros fest. Dem Ratsbüro gehören das Präsidium und das Sekretariat an.

5 Um seine Aufgaben wahrnehmen zu können, stehen dem Ratsbüro auf Anfrage Räumlichkeiten in der Schule und die Infrastruktur der Abteilung Bildung und Kultur zur Verfügung.

6 Die Beschlüsse des Elternrats sind in einem Protokoll festzuhalten, den Schulleitungen und dem Schulkommissionspräsidium zu übermitteln und in der Abteilung Bildung und Kultur zu archivieren.

7 Der Elternrat bespricht allgemeine Schul- und Erziehungsfragen. Er koordiniert seine Anliegen mit der Abteilungsleitung Bildung und Kultur.

8 Wünsche und Anregungen des Elternrats können durch die Vertretung des Elternrates sowohl der Bildungskommission als auch der GL VSM vorgelegt werden.

9 Der Elternrat erstellt ein Budget zuhanden der Abteilung Bildung und Kultur.

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Die vollständige Schulverordnung finden Sie hier

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